Startbahn 29 von Entscheid zum Innovationspark nicht tangiert
Stellungnahme Verein Startbahn 29 betreffend Entscheid Verwaltungsgericht vom 21.7.2020 zum Kantonalen Gestaltungsplan «Innovationspark Zürich»
Wie den Medien zu entnehmen war, hat das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich den kantonalen Gestaltungsplan «Innovationspark Zürich» aufgehoben. Im Urteil geht es um einen Rechtsstreit, ob der Kanton befugt ist, einen Gestaltungsplan für das gesamte und sehr grosse Areal zu erlassen.
Für die Startbahn 29 ist entscheidend und massgebend für den weiteren Projektverlauf, dass das Urteil lediglich die Neubauzone betrifft. Die Zone mit den aktuell bestehenden Gebäuden, in welchen sich die Startbahn 29 sowie die von der ETH geplanten Umbauten befinden, ist davon nicht betroffen. Wir können und werden unser Projekt wie geplant weiterführen. Weitere Informationen finden Sie in der unten angefügten, ausführlichen Medienmitteilung des „Innovationspark Zürich“.
Das Urteil wird für die weitere Planung der Überbauung des Areals jedoch Verzögerungen zur Folge haben. So wie Kanton und Anliegergemeinden werden auch wir mögliche Auswirkungen dieses Entscheides auf unsere langfristige Strategie und weiteren Planungsschritte noch vertiefter prüfen und, falls nötig, Anpassungen vornehmen.